Allgemeine Mietbedingungen
Grundsätzlich sind Angebote des Vermieters freibleibend. Zwischenvermietungen oder Verkauf der zur Vermietung angebotenen Geräte behalten wir uns in jedem Fall vor.
Die Mietpreise gelten je Werktag (5 Tage pro Woche) zuzüglich Versicherung je Kalendertag, ab unserem Lager. Arbeiten am Wochenende und an Feiertagen sind dem Vermieter zu melden. Sie werden abrechnungsgemäß wie Werktage behandelt. Stillstandzeiten sind grundsätzlich im Voraus anzumelden und genehmigen zu lassen. Nachträgliche Freimeldungen werden nicht anerkannt.
Die Frachtkosten ab Lager- oder Absendeplatz der Geräte trägt der Mieter, ebenso die Frachtkosten der Rücklieferung. Bei Selbstabholung von Mietgeräten geschieht der Transport auf Kosten und Gefahr des Mieters. Die Mietzeit beginnt am Tage der Bereitstellung bzw. Abholung oder der Anlieferung und endet am Tage der Rückgabe. Die Mindestmietdauer beträgt einen Tag. Für die Berechnung einer Tagesmiete werden bis zu 8 Stunden Betriebsdauer zugrunde gelegt. Werden mehr als 8 Stunden am Tag überschritten, so erfolgt pro zusätzliche Stunde die Berechnung von einem Achtel des Tages-Mietsatzes. Die volle Tagesmiete ist auch dann zu zahlen, wenn die normale Schichtzeit nicht voll ausgenutzt wird. Die Mietpreise verstehen sich ohne Brenn-, Kraft- und Schmierstoffe. Der Mieter ist ohne vorherige Genehmigung nicht berechtigt, die Geräte weiterzuvermieten oder ins Ausland zu schaffen.
Die Mietgeräte werden dem Mieter in sauberem und betriebsfähigem Zustand übergeben und sind dem Vermieter in sauberem und betriebsfähigem Zustand zurückzugeben. Fehlende Werkzeuge und Zubehör sowie erforderliche Reinigungs- und Instandsetzungsarbeiten werden dem Mieter in Rechnung gestellt. Der Mieter ist verpflichtet, die gemieteten Geräte vor jeder Überanspruchung zu schützen und für fachgerechte Wartung und Pflege unter Beachtung der Betriebsanleitung zu sorgen; vor allem sind alle Öl- und Wasserstände täglich zu kontrollieren. Zeiten, die für die Wartung, Pflege und etwa notwendige Reparaturen aufgewandt werden müssen, gehören zur Mietzeit, mit Ausnahme von Reparaturen, die durch natürlichen Verschleiß notwendig geworden sind. Tritt während der Mietzeit ein Schaden auf, so ist der Vermieter unverzüglich zu benachrichtigen. Die Geräte müssen jederzeit durch den Vermieter besichtigt werden können. Bei Feststellung einer nicht ordnungsgemäßen Wartung oder Überanspruchung oder Zahlungsverzug des Mieters, kann der Vermieter den Vertrag fristlos kündigen und das Gerät auf Kosten des Mieters abholen lassen.
Der Vermieter schließt eine Maschinenversicherung (Brand, Beschädigung, Entwendung) mit einer Selbstbeteiligung von 10 Prozent, mindestens aber EUR 1.000,00 für den Schadensfall pro Gerät ab. Bei Schäden, die durch diese Maschinenversicherung gedeckt sind, hat der Mieter in jedem Falle die Höhe der Selbstbeteiligung voll zu tragen und für nicht oder nur teilweise von der Versicherung gedeckte Schäden vollen Schadenersatz an den Vermieter zu leisten. Kein Versicherungsschutz besteht bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz, sowie inneren Betriebsschäden. In Zweifelsfällen ist das Gutachten eines Sachverständigen maßgebend. Der Vermieter übernimmt gegenüber dem Mieter oder einem Dritten keinerlei Haftung für Schäden, die sich aus der Benutzung der Geräte ergeben. Haftpflichtschäden sind vom Mieter selbst zu versichern.
Mietrechnungen sind grundsätzlich sofort nach Erhalt ohne jeglichen Abzug zahlbar. Bei längerer Mietdauer geschieht die Rechnungsstellung monatlich im Voraus. Sie kann aber auch in kürzeren Zeitabständen erfolgen. Kunden, die bei uns kein Konto haben, müssen eine Kaution in Höhe der Selbstbeteiligung hinterlegen und eine Mietvorauszahlung leisten. Die Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Im Übrigen gelten die "Allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen" des Vermieters. Gerichtsstand ist Oldenburg.